Wärmepumpe auch für Bestandshäuser?
Auch wenn es noch länger hin ist, muss man sich bewusst machen, dass 2045 alle Wohnhäuser bzw. Wohnungen vollständig durch CO2 freie Wärme versorgt werden müssen. Eine Schlüsseltechnologie ist zu diesem Thema – neben Fernwärme – wäre eine Wärmepumpe. Ist denn eine Wärmepumpe nur für Neubauten geeignet? Hier kann ein klares „Nein“ geantwortet werden. Die gängige Auffassung ist zwar, dass Wärmepumpen nur für Neubauten bzw. Energetisch anspruchsvoll sanierte Gebäude geeignet sind.
Diese Auffassung, Wärmepumpen seien nur für Neubauten geeignet – kann heutzutage in vielerlei Hinsicht widerlegt werden. Ergebnisse von aktuellen Untersuchungen haben gezeigt, dass Wärmepumpen durchaus in der Lage sind, auch in Bestandsgebäuden die nicht hochenergetisch saniert wurden, die notwendige Wärme zu liefern. Aber nicht nur dass, sie erzielen auch klare ökologische Vorteile gegenüber den Heizkesseln die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Das ist auch gut so, denn circa 75% der bewohnten Fläche wird heute noch mit fossilen Brennstoffen beheizt. Diese Wohnfläche muss nun in den kommen zwei, eventuell drei Jahrzehnten durch CO2 freie Wärme vollständig versorgt werden. Den „Startschuss “ hierzu gibt der Gesetzesentwurf, der ab 2024 demnach ein Verbot für den Einbau von neuen Gas – und Ölheizungen vorgibt.
Betriebskosten der Wärmepumpe im bestehenden Gebäude
Die Wärmepumpentechnologie muss nicht nur ökologische Vorteile haben. Sie muss auch in das ökonomische Konzept der Verbraucher passen. Es bedarf einer komplexen wirtschaftlichen Berechnung um die Betriebskosten einer Wärmepumpe herauszuarbeiten. Geht man vom reinen Anschaffungswert aus, sind die Wärmepumpen zum jetzigen Zeitpunkt teurer, als zum Beispiel Gaskessel. Je nach Qualität und Modell, schwankt auch der Preis. Wie diesem Artikel zu entnehmen ist, gibt es derzeit noch erhebliche Förderungen zu den erhöhten Anschaffungskosten einer Wärmpumpe.
Die Höhe der Betriebskosten einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, hängt u.a. vom Strompreis ab. In Deutschland sind die Strompreise in den letzen 10 Jahren um ca. 20 % gestiegen. Neben den Strompreisen sind die Betriebskosten der Wärmepumpe natürlich auch von anderen Faktoren abhängig: wie hoch ist der energetische Standart des Gebäudes, wie groß ist die Fläche die beheizt werden soll.
Noch vor ein bis zwei Jahren, wurde Erdgas und Heizöl steuerlich deutlich geringer belastet als Strom. So kam es dazu, dass der Preis für den Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe ungefähr viermal so hoch war, wie der Preis von Gas und Heizöl. Im letzten Jahr hat sich der Strompreis nicht viel verändert. Waren es im Jahr 2020/2021 ca. 24 ct/kWH für den mittleren Wärmepumpentarif, sind es heute ca. 35 ct/kWH. Regional gibt es allerdings immer starke Schwankungen.
Zu einer massiven Änderung bei der wirtschaftlichen Betrachtung der Betriebskosten einer Wärmepumpe, kam es als die Gaspreise 2022 dramatisch anstiegen. Hinzu kam die Russische Invasion in der Ukraine, die die Preise vom Gas noch einmal erheblich ansteigen ließen. Im Vergleich zu den Vorjahren, gab es somit einen Anstieg der Gaspreise von circa 70 Prozent. Die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen und deren Auswirkungen, hat der Krieg in der Ukraine uns sehr deutlich vor Augen geführt.
Viele Menschen in diesem Land, werden durch die – auch weiter steigenden – Energiekosten vor ein großes ökonomisches Problem gestellt. Hinzu kommt, dass seit Bundesminister Habek sein Ziel angekündigt hat, bis 2045 alle Wohnhäuser vollständig durch CO2 freie Wärme versorgt werden müssen und schon spätestens ab 2025 jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss, die Angst der deutschen Bevölkerung vor erhöhten Kosten eher gestiegen ist.
Durch diese gesamte Entwicklung, wird eine Sache aber immer klarer: Zukünftig wird für die Beheizung von Räumen gleich welcher Art, die Wärmepumpe eine der dominierenden Technologien sein. Es ist demnach zu empfehlen, sich als Eigentümer rechtzeitig über seine Möglichkeiten und die dazugehörigen Förderungen zu informieren.
Wärmewende - oder was bringt das neue Gesetz mit sich?
Falls der jetzige Gesetzesentwurf in Kraft tritt, müssen Heizungsanlagen, mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Dies gilt für Anlagen, die neu eingebaut werden. Es bedeutet nicht, dass Eigentümer oder Vermieter dazu verpflichtet sind ihre noch funktionierende Heizung auszubauen. Viele Fragen kommen auf, viele sind verunsichert was genau zu tun ist. Auf dem Plan der Bundesregierung stehen nämlich auch Ausnahmen.
Zum Beispiel die allgemeine Härtefallregelung. Diese greift, wenn aus besonderen wirtschaftlichen Gründen, der Einbau einer neuen Heizungsanlage, unzumutbar ist. Oder zB. Personen die über 80 Jahre alt sind und ihre Heizungsanlage erneuern müssen, sind NICHT dazu verpflichtet die 65% Regelung einzuhalten. Das neue Gesetz greift erst dann – mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren – wenn das Haus verkauft bzw. vererbt wird. Übergangslösungen – wenn es zum Tausch der Heizung kommen muss – und Förderungen sind im Gesetzesentwurf enthalten.
Was gibt es bei alten Öl -oder Gasheizungen zu beachten?
Wichtig zu wissen ist, dass wenn die alte Gas- oder Ölheizung noch einwandfrei und Ordnungsgemäß läuft, darf sie weiterhin das Gebäude beheizen. Ist die alte Heizung nur defekt, dürfen auch Reparaturen durchgeführt werden. Ist die Heizungsanlage älter als 30 Jahre, sind Hausbesitzer zur Modernisierung verpflichtet. Ausnahmen hierbei bilden Brennwert – und Niedertemperaturkessel.
Gibt es Übergangsfristen für die Erneuerung?
Als Verbraucher kann man kaum selbständig herausfinden, welche Fristen für welche Anlagen wann gültig sind. Handelt es sich um ein älteres Haus auf dem Land, ist Fern- oder Erdwärme meist keine Alternative für eine energetische Modernisierung.
Um Individuell zu prüfen welche Heizanlage die beste Alternative ist, gibt es Fachleute wie zB. seriöse Energieberater oder auch der Schornsteinfegermeister. Wir von der Firma Burbiel, vermitteln Sie dazu gern an unsere professionellen Partner.
65 % erneuerbare Energie, wie ist dieser Wert zu erreichen?
Es gibt ein umfangreiches Angebot, um die 65 % erneuerbare Energie zu erreichen, aus dem Sie wählen können. Die Regelung des neuen Gesetzes ist Technologie offen. Denn natürlich gibt es nicht nur die Wärmepumpe. Auch Pelletheizung, Solarenergie oder auch Stromdirektheizung sind Alternativen. Auch eine Hybridanlage ist möglich. Das bedeutet, ältere Öl- oder Gasheizungen werden mit modernen, den Vorgaben entsprechenden Heizungsanlagen kombiniert um die 65 % zu erreichen.
Nimmt man als Beispiel klassische Öl -bzw. Gasheizungen. Um die Vorgabe zu erreichen, sind sie nur dann noch zulässig, wenn die Heizungsanlagen zB. mit einer Wärmepumpe oder aber mit sogenannten grünen Gasen – wie Biomethan – betreiben werden.
Damit Sie die für Sie am besten geeignete Lösung finden, steht Ihnen Firma Burbiel mit fachmännischen Rat zur Seite. Wir können Sie vor Ort oder auch bei einer gemütlichen Tasse Kaffee, bei uns im Büro fachgerecht und Meisterhaft beraten. Füllen Sie gern unverbindlich unser Kontaktformular aus, schreiben uns eine Email oder rufen uns einfach an.
Förderungsmaßnahmen, womit kann man als Eigentümer rechnen?
Derzeit sind die Förderungsmaßnahmen noch recht Eigentümerfreundlich. Wer sich in diesem Jahr noch für den Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe entschließen sollte, bekommt – unabhängig vom Einkommen – einen Zuschuss von bis zu 40% der Investionskosten gefördert.
Tritt das neue Gesetz in Kraft, ist für alle, die als private Kleinvermieter ihr Wohneigentum von bis zu 5 Wohneinheiten vermieten oder aber die eigene Wohnung selbst nutzen, eine einheitliche Grundförderung, (Zuschuss) von 30% vorgesehen. Geplant sind zusätzlich sogennante Klimabonis. Diese Bonis, in Höhe von 20% zusätzlicher Förderung, sind als Anreiz für Eigentümer gedacht, die Ihre Heizungsanlage austauschen, obwohl sie noch nicht dazu verpflichtet sind.
Für Eigentümer, die durch die 65% Vorgabe dazu verpflichtet sind ihre Heizung zu erneuern, die gesetzlichen Anforderungen jedoch übererfüllen, bekommen eine zusätzliche Förderung von 10%. Weiterhin soll es Förderkredite geben, die behilflich sein sollen, finanzielle Belastungen der Eigentümer zeitlich zu strecken.
Rechtzeitig Gedanken zur Modernisierung machen
Die umstrittenen Pläne zum Heizungsaustausch sind vom Bundeskabinett beschlossen. Die Frist läuft zwar erst 2045 ab – Ausnahmen bestätigen sicher wie immer die Regel, aber 2024 soll der Abschied von Öl – und Gasheizungen eingeläutet werden. Denn jede neu eingebaute Heizungsanlage, soll ab da, zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Deutschland möchte/muss seine Klimaziele erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen soll schnellmöglich reduziert werden. Hierzu bedarf es eines schnellem Umsteuerungsprozesses im Bereich der Erwärmung von Gebäuden.
Es ist also durchaus sinnvoll, sich als Eigentümer rechtzeitig Gedanken zum Thema Modernisierung oder auch Austausch der vorhandenen Heizungsanlage zu machen. Auch dann, wenn es vom Gesetz her noch garnicht notwendig ist. Denn der Umstieg auf erneuerbare Energien wird jetzt noch gefördert. Wartet man bis die jetzigen Lösungen erst zum Standart geworden sind, kann es eventuell bereits zu spät sein.